AGB

1. Allgemeines

Unsere Übersetzungsarbeiten werden ausschliesslich zu den vorliegenden Geschäftsbedingungen durchgeführt. Anderslautende Vereinbarungen bedürfen unserer ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung.

Übersetzungsaufträge jeder Art müssen den Gegenstand des Geschäfts zweifelsfrei erkennen lassen; Abänderungen, Bestätigungen oder Wiederholungen müssen als solche gekennzeichnet sein. Schriftliche Aufträge müssen ordnungsgemäss unterzeichnet sein.

Wir haften nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch unrichtige, unvollständige, missverständliche und unleserliche Angaben des Auftraggebers entstehen. Dasselbe gilt bei mündlich oder telefonisch erteilten Übersetzungsaufträgen.

Wir sind berechtigt, nach vorbehaltloser Bestätigung eines Übersetzungsauftrags zurückzutreten, wenn eine bei uns nachträglich eingegangene Auskunft über den Kunden nicht befriedigend ist.

Mündliche Nebenabreden gelten nur unter Vorbehalt einer schriftlicher Bestätigung.

Ausführung durch Dritte: Wir dürfen uns zur Ausführung aller Geschäfte, wenn wir es nach unserem Ermessen für zweckmässig halten, Dritter bedienen. Wir haften nur für sorgfältige Auswahl.

2. Grundlagen der Berechnung

Übersetzungsarbeiten werden nach dem Umfang und dem Schwierigkeitsgrad berechnet. Der Umfang wird entsprechend der zu erwartenden Zeilenanzahl in der Zielsprache ermittelt.

Eine Übersetzungszeile hat durchschnittlich 50 Schreibmaschinenanschläge inkl. Leerschläge. Bei Auflistung von Einzelbegriffen gilt jeder Begriff als eine Zeile. Bei Tabellen und Verzeichnissen (z.B. Wortlisten) wird aufgrund des erheblichen Mehraufwandes die Standardzeile halbiert.

Aufwendige Layoutformatierung wird auf Wunsch übernommen, kann jedoch dem Aufwand entsprechend zusätzlich in Rechnung gestellt werden..

Wenn in der Zielsprache keine lateinischen Schriftzeichen verwendet werden, so wird die Zeilenzahl anhand der Ausgangssprache ermittelt.

Bei Eilaufträgen und solchen, die aufgrund einer späten Zustellung ganz oder teilweise ausserhalb der regulären Arbeitszeit (z.B. abends oder über das Wochenende) erledigt werden müssen, können Zuschläge von 50% bis 100% berechnet werden, die jedoch immer im Vornherein mit dem Kunden abzusprechen sind.

Mindestgebühr für Übersetzungsarbeiten: Pro Auftrag und Sprache werden mindestens Fr. 75.- in Rechnung gestellt.

3. Zahlung

Übersetzungsarbeiten sind Leistungen, die im Voraus oder 10 Tage netto nach Erhalt der Rechnung zahlbar sind. Spezialkonditionen können fallweise nach Absprache gewährt werden.

4. Liefertermin

Wir verpflichten uns zur Einhaltung der von uns bestätigten Lieferterminen. Beruht die Nichteinhaltung eines Liefertermins auf höherer Gewalt, sind wir berechtigt, entweder vom Vertrag zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu verlangen. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

5. Ausführung

Alle Übersetzungen werden bestmöglich angefertigt. Fachausdrücke werden, sofern keine besonderen Anweisungen oder Glossare eingereicht werden, in die allgemein übliche lexikalisch vertretbare bzw. allgemein verständliche Version übersetzt.

Wenn nicht ausdrücklich anders gewünscht, wird die Übersetzung entsprechend der Aufmachung der Originalvorlage angefertigt.

6. Mängelrügen

Sprachliche, sachliche oder schreibtechnische Fehler müssen unverzüglich, bzw. spätestens innerhalb von 10 Tagen, gemeldet werden. Mängelrügen wegen stilistischen Vorbehalten sind ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat Anspruch auf eine Nachbesserung; sollte Nachbesserung nicht möglich sein oder fehlschlagen, kann der Auftraggeber Wandlung oder Minderung fordern. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen behaupteter Mängel ist bei Honorarkosten ausgeschlossen.

Wünscht der Auftraggeber keine Korrektur, gleich aus welchem Grunde, ist er nicht berechtigt, das Honorar zu kürzen oder die Zahlung zu verweigern. Gibt der Kunde keine Gelegenheit zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist, sind Wandlung und Schadensersatz ausgeschlossen.

Schadensersatzansprüche, aus welchen Rechtsgründen auch immer, gelten als ausgeschlossen, soweit wir nicht nach gesetzlichen Vorschriften wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit haften.

Darüber hinaus wird die Haftung auf den Rechnungswert der schadensstiftenden Lieferung oder Leistung begrenzt, sofern der Kunde es unterlassen hat, auf einen möglichen, insbesondere mittelbaren Schaden hinzuweisen, der sich durch eine besondere Verwendungsart der Lieferung oder der Leistung ergibt. 
Will der Kunde den übersetzten Text nicht nur zur Information, sondern veröffentlichen oder gar zu Werbezwecken verwenden, so muss er einen besonderen Auftrag für den zu veröffentlichenden Text bzw. für die Adaption des Werbetextes geben. Konditionen werden je nach Einzelfall vereinbart. Unterlässt er diese Sonderaufträge und veröffentlicht den übersetzten Text, so kann er nicht den Schadensersatz verlangen, der dadurch entsteht, dass aufgrund eines Übersetzungsfehlers oder einer mangelhaften Adaption die Veröffentlichung wiederholt werden muss.

Gerichtsstand: CH-8706 Meilen